Die Staatskanzlei des Landes Nordrhein-Westfalen stellt dem Landessportbund NRW auch in diesem Jahr wieder Haushaltsmittel zur Förderung der Übungsarbeit der Sportvereine zur Verfügung. Der Landessportbund NRW leitet die Fördermittel auf Antrag an die Sportvereine weiter.
Antragsberechtigt sind Sportvereine, die als gemeinnützig anerkannt und Mitglied in einem dem Landessportbund NRW angeschlossenen Fachverband sowie dem zuständigen Stadt- bzw. Kreissportbund (Doppelmitgliedschaft) sind.
Das Antragsverfahren zur "Förderung der Übungsarbeit" im Jahr 2023 startet am 30.03.2023
Die Antragsstellung erfolgt über das Förderportal des Landessportbundes NRW
Förderrichtlinien Übungsarbeit (über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung der Übungsarbeit in Sportvereinen)