Wer als Übungsleiter/-in oder in einer anderen Funktion ehrenamtlich tätig ist und dafür eine pauschale Aufwandsentschädigung erhält, muss seine Steuererklärung seit dem 01.01.2018 mit einer digitalen Authentifizierung elektronisch an das Finanzamt übermitteln.
Autor: Dietmar Fischer
Ehrenamtliche Mitarbeit ist jedes freiwillige und unentgeltliche Engagement für den Verein. Dabei ist die Erstattung von Aufwendungen grundsätzlich nicht als Entgelt anzusehen.
Autor: Dietmar Fischer
Bei einer ehrenamtlichen Mitarbeit ist die Erstattung von Aufwendungen grundsätzlich nicht als Entgelt anzusehen. Deshalb fallen hierfür auch keine Steuern und Sozialversicherungsbeiträge an. Auf den Aufwendungsersatz haben die ehrenamtlichen Mitarbeiter/innen i. d. R. einen Rechtsanspruch. Der Aufwendungsersatz kann auf unterschiedliche Weise berechnet werden.
Autor: Dietmar Fischer
Die Zahlung von pauschalen Aufwandsentschädigungen an Vorstandsmitglieder ohne ausdrückliche Erlaubnis in der Vereinssatzung ist gemeinnützigkeitsschädlich.
Autor: Dietmar Fischer
Vergütungen für nebenberufliche Tätigkeiten in gemeinnützigen Sportorganisationen sind insgesamt bis zur Höhe von 720,-Euro pro Kalenderjahr steuer- und sozialversicherungsfrei.
Autor: Dietmar Fischer
Vergütungen für nebenberufliche Tätigkeiten im Sport sind insgesamt bis zur Höhe von 720 EURO/Kalenderjahr steuer- und sozialversicherungsfrei, bei einer höheren Vergütung kann der Ehrenamtsfreibetrag ggf. als Werbungskosten- bzw. Betriebsausgabenpauschale genutzt werden.
Autor: Dietmar Fischer
Der Ehrenamtsfreibetrag wird teilweise auf Arbeitslosengeld II angerechnet.
Autor: Dietmar Fischer
Ehrenamtliche Mitarbeiter/innen haben unter bestimmten Voraussetzungen den Versicherungsschutz der gesetzlichen Unfallversicherung. Für diesen Personenkreis gibt es ein Beitragspauschalabkommen mit der Verwaltungs-Berufsgenossenschaft.
Die Steuer- und Sozialversicherungsfreiheit der Übungsleitervergütung.
Sportvereine benötigen neben dem freiwilligen Engagement auch Arbeitskräfte, die eine Bezahlung erhalten. Informieren Sie sich mithilfe unserer Broschüre.
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