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Haftungsbegrifflichkeiten

Einfache und grobe Fahrlässigkeit, Vorsatz

Wenn es um das Thema Schadensersatz geht, ist in diesem Zusammenhang immer die Frage nach einem Verschulden zu stellen. Eine Definition des Begriffes Verschulden findet sich im BGB nicht. Nach der sich aus dem Gesetz ergebenden Systematik stellt der Begriff Verschulden den Oberbegriff für die folgenden, unterschiedlichen Formen der Schuld dar: Vorsatz, einfache Fahrlässigkeit, grobe Fahrlässigkeit. Es ist zu klären, was sich hinter diesen Begriffen verbirgt [Palandt / Grüneberg, BGB, § 276 Rn. 5].

Vorsatz ist das Wissen und Wollen eines pflichtwidrigen Erfolgs im Bewusstsein der Rechtswidrigkeit.

Beispiel:

A weiß, dass das Auto des B eine Delle haben wird, wenn er mit einem Baseballschläger auf das Auto schlägt. A möchte mit dem Baseballschläger das Auto auch treffen und es dadurch beschädigen.

Es genügt, dass ein bedingter Vorsatz gegeben ist. D.h.: Bedingt vorsätzlich handelt derjenige, der einen rechtswidrigen Erfolg für möglich hält und ihn auch billigend in Kauf nimmt[Alpmann in: Herberger/Martinek/Rüßmann u.a., jurisPK-BGB, § 276 BGB].     

Gemäß § 276 Abs. 2 BGB handelt derjenige fahrlässig, der die im Verkehr erforderliche Sorgfalt außer Acht lässt. Ein Verstoß gegen dieses Gebot der Sorgfalt ist dann gegeben, wenn anhand eines objektiven und abstrakten Beurteilungsmaßstabs der Handelnde in seiner konkreten Lage den drohenden Erfolg seines Verhaltens hätte voraussehen und vermeiden können. Die Anforderungen an die Sorgfaltspflicht variieren dabei. Der an die Fahrlässigkeit anzulegende Maßstab wird anhand eines Verkehrskreises (z.B. Berufs-, Bildungs-, Alterskreis) bestimmt, weil sich in den jeweiligen Kreisen verschiedene Anschauungen und Bedürfnisse finden, denen auch Beachtung geschenkt werden muss [Alpmann in: Herberger/Martinek/Rüßmann u.a., jurisPK-BGB, § 276 BGB].

Beispiel:

Der Platzwart P des Vereins X hat Pflanzendünger gekauft und stellt diesen an den Rand des Fußballfeldes. Das 4 - jährige Kind K spielt auch am Spielfeldrand. P geht kurz in die Umkleidekabine und vergisst, dass der Dünger noch am Rand des Fußballfeldes steht. Das Kind öffnet die Düngerflasche und trinkt etwas davon, wodurch es zu einer mittelschweren Vergiftung kommt. Hier hat der P fahrlässig gehandelt.

Von grober Fahrlässigkeit wird gesprochen, wenn die im Verkehr erforderliche Sorgfalt in ungewöhnlich hohem Maße verletzt wurde, wenn ganz nahe liegende Überlegungen nicht angestellt oder beiseite geschoben wurden und dasjenige unbeachtet geblieben ist, was im gegebenen Fall sich jedem aufgedrängt hätte [Alpmann in: Herberger/Martinek/Rüßmann u.a., jurisPK-BGB, § 277 BGB].

Beispiel:

Verein Z macht im Sommer einen Ausflug mit dem Auto. Bei einer Pause an der Raststätte wird das Kind H trotz sehr heißer Temperaturen im Auto sitzen gelassen. Die Fenster des Autos sind geschlossen. Das Kind erleidet einen Hitzschlag. Hier ist grobe Fahrlässigkeit gegeben.

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