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Einführungstext

Jeder Verein sollte prüfen, ob in Ergänzung zur Sportversicherung noch zusätzlicher Versicherungsbedarf besteht. Das Versicherungsbüro beim Landessportbund NRW in Duisburg steht den Vereinen jederzeit für eine entsprechende Beratung zur Verfügung. Einige wünschenswerte oder notwendige Zusatzversicherungen werden nachfolgend beispielhaft genannt.

Die Kfz-Zusatzversicherung mit Rechtsschutz

Wer für die Abwicklung des Spielbetriebes in den Vereinen verantwortlich ist, weiß, welche Anstrengungen manchmal notwendig sind, Mitglieder, Freund*innen und Gönner*innen des Vereins oder die Eltern Jugendlicher zu aktivieren, mit ihren privaten Pkw die Sportler*innen, Funktionär*innen, Übungsleiter*innen, Trainer*innen oder Reisebegleiter*innen zu Sportveranstaltungen zu fahren.

Mit der Bewältigung dieses Problems allein ist es aber nicht getan. Jeder Verein muss sich im Zusammenhang mit diesen „Fahrdiensten“ zwangsläufig auch mit der Frage auseinandersetzen, welche Ansprüche eventuell an den Verein gestellt werden, wenn es bei einer solchen, im Auftrag des Vereins durchgeführten, Beförderungsfahrt zu einem Unfall kommt, bei dem das Fahrzeug beschädigt wird oder es sogar zu einem Totalschaden kommt. Oder was ist, wenn das Fahrzeug geborgen und abgeschleppt werden muss oder ein Unfall zu einem Rechtsstreit führt?

Der/Die Geschädigte wird sich aus verständlichen Gründen zunächst an den Verein halten, denn schließlich ist er/sie ja für ihn gefahren. Eine Beihilfe oder gar die volle Erstattung des Schadens aus der Vereinskasse kommt jedoch bei den wenigsten Vereinen aufgrund der oftmals angespannten Finanzlage in Frage.

Als einzige sinnvolle Alternative bleibt daher, Vorsorge durch einen speziellen Versicherungsschutz zu treffen, der die Schäden an den Fahrzeugen abdeckt. Die Lösung ist die Kfz-Zusatzversicherung inklusive Rechtsschutz, die von den Vereinen selbst abgeschlossen werden kann.

Diese wichtige Zusatzversicherung ist in den letzten Jahren regelmäßig verbessert worden, wenn dieses aufgrund der allgemeinen wirtschaftlichen Entwicklung, der praktischen Vereinsarbeit und nicht zuletzt aufgrund der Vorschläge und Wünsche aus den Vereinen notwendig und sinnvoll war.

Weitere Informationen finden Sie hier.

Autor: Dietmar Fischer
Quelle: ARAG Allgemeine Versicherungs-AG

Die Nichtmitgliederversicherung

Viele Vereine bieten zur Gewinnung neuer Mitglieder Sportkurse oder spezielle Sportprogrammen an.

Der persönliche Schutz von Nichtmitgliedern beim Sport ist - bis auf wenige Ausnahmen - jedoch nicht über die Sportversicherung geregelt. Vereine, die Nichtmitglieder absichern möchten, die aktiv an ihren Sportveranstaltungen teilnehmen, können dieses für einen geringen Jahresbeitrag tun. Es gelten die Leistungen des Sportversicherungsvertrages. Versichert ist nicht nur die Teilnahme an der Veranstaltung, sondern auch der Rückweg. Der Jahresbeitrag richtet sich nach der Vereinsgröße.

Weitere Informationen finden Sie hier.

Autor: Dietmar Fischer
Quelle: ARAG Allgemeine Versicherungs-AG

Die Reiseversicherung

Für Reisen bzw. Fahrtveranstaltungen, zu denen ein besonderer Versicherungsschutz beantragt werden soll oder muss, liegt ein
Reiseversicherungsangebot für Vereine, Verbände und Reiseteilnehmer*innen bereit.

In diesem Zusammenhang ist unbedingt zu beachten, dass die Versicherung für den Verein oder Verband als Reiseveranstalter aufgrund der bestehenden Gesetzesvorschriften des § 651 r BGB zwingend erforderlich ist, wenn unter anderem mindestens zwei Einzelleistungen erbracht werden, die nicht von untergeordneter Bedeutung sind und üblicherweise auch von einem kommerziellen Reiseveranstalter geleistet werden; dazu zählen z. B. die Anmietung von Transportmitteln oder Unterkünften und Verpflegung.

Für die Reiseteilnehmer*innen kann eine Kombination von Haftpflicht- und Unfallversicherungsschutz sowie zusätzlich noch eine
Reisegepäckversicherung oder – bei Auslandsreisen – eine Auslandsreise-Krankenversicherung abgeschlossen werden.

Weitere Informationen finden Sie hier.

Autor: Dietmar Fischer
Quelle: ARAG Allgemeine Versicherungs-AG

Die Gebäudeversicherung

Sachversicherungen aller Art werden von der Sportversicherung nicht erfasst. Daher ist für eigene Clubhäuser, Sporthallen oder Ähnliches der Abschluss einer ausreichenden Sachversicherung für Gebäude unverzichtbar.

Flexible Leistungsbausteine ermöglichen es, die Gebäudeversicherung ganz nach den individuellen Bedürfnissen des Vereins zusammenzustellen, von finanziellem Schutz bei Gebäude- und Glasschäden bis zur Absicherung gegen Mietausfälle.

Weitere Informationen finden Sie hier.

Autor: Dietmar Fischer
Quelle: ARAG Allgemeine Versicherungs-AG

Der Sport-Vereinsschutz (Inventar-Versicherung und Online-Forderungsmanagement)

Die Ausrüstung und das Inventar der Sportvereine sind nicht nur Voraussetzung, um erfolgreich "im Spiel zu bleiben", sondern auch einiges wert. Der Sport-Vereinsschutz wurde speziell für Vereine im organisierten Sport entwickelt.

Die Vereine haben die Wahl zwischen verschiedenen Produktpaketen und können somit selbst bestimmen, wie umfassend die Absicherung ihres Vereinsinventars sein soll.

Ein Plus des Sport-Vereinsschutzes ist das Online-Forderungsmanagement, das in allen Produktpaketen enthalten ist. Die Vereine müssen damit nicht auf fälligen Forderungen sitzen bleiben und können das Mahnen und Inkasso einfach dem professionellen Inkassopartner der ARAG übergeben.

Weitere Informationen finden Sie hier.

Autor: Dietmar Fischer
Quelle: ARAG Allgemeine Versicherungs-AG

Der CyberSchutz für Sportvereine

Auch Sportvereinen bietet die Digitalisierung von Daten große Vorteile. Damit steigt jedoch nicht nur die Effizienz, sondern auch das Risiko eines Online-Angriffs auf die eingesetzten IT-Systeme.

Der CyberSchutz für Sportvereine bewahrt die Handlungsfähigkeit des Vereins und schützt ihn vor den finanziellen Folgen, wenn Daten des Vereins gestohlen oder missbräuchlich genutzt werden. Handelt es sich um sensible Daten von Vereinsmitgliedern oder Sponsoren und werden diese geschädigt, wiegt der Image-Verlust oft mindestens so schwer wie der verursachte Schaden. Auch ein abhandengekommenes Laptop oder Smartphone kann ursächlich für einen Datenmissbrauch sein.

Die ARAG kümmert sich dann schnellstmöglich um die Systeme und trägt den finanziellen Schaden – ganz gleich, was für ein
Online-Angriff diesen verursacht hat. Um die Unterbrechung des Sportbetriebes zu minimieren, werden dem Verein ausgewählte IT-Spezialisten zur Seite gestellt.

Versichert sind direkte, gezielte Angriffe über das Internet auf die IT-Systeme oder auf die Webseite des Vereins. Diese können beschädigt, zerstört, verändert, blockiert oder missbraucht werden, z., B. durch
• unbefugte Zugriffe auf personenbezogene Daten
• unberechtigte Aneignung von Zugangsdaten des Vereins
• Veränderungen der Webseite des Vereins

Mitversichert sind auch nicht zielgerichtete Cyber-Angriffe durch Übermittlung von Schadsoftware/Malware (z. B. Viren, Würmer oder Trojaner).

Bei ungezielten Online-Attacken ist der Verein bis 10.000 € abgesichert. Bei gezielten Online-Attacken beträgt die Versicherungssumme wahlweise 100.000 €, 150.000 € oder 250.000 €. Die Selbstbeteiligung beträgt 500 €.

Weitere Informationen finden Sie hier.

Autor: Dietmar Fischer
Quelle: ARAG Allgemeine Versicherungs-AG

Die Sportversicherung

des Landessportbundes Nordrhein-Westfalen

Die Broschüre zum Download
bitte hier klicken!