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Digitale Mitgliederversammlungen nur noch bis 31.08. möglich.

Mit dem 31. August endet die Möglichkeit, Mitgliederversammlungen und Vorstandssitzungen mit Wahlen virtuell oder hybrid durchzuführen.

JEDE ART DER BESCHLUSSFASSUNG IN DER SATZUNG VERANKERN!

Mit dem 31. August endet die Möglichkeit, Mitgliederversammlungen und Vorstandssitzungen mit Wahlen virtuell oder hybrid durchzuführen.

„Natürlich: Die Vereine warten darauf, ihre Mitglieder wieder in Präsenz zu begrüßen“, sagt Elmar Lumer. „Aber Corona hat gezeigt, dass es klug ist,
grundsätzlich jede Art der Beschlussfassung in der Satzung zu verankern.“

Übrigens: Bayern hat eine Gesetzesinitiative in den Bundesrat eingebracht,
nach der Mitgliederversammlungen auch weiterhin digital abgehalten werden dürfen. Das Ergebnis bleibt abzuwarten.

Hier gehts zum gesamten Artikel "Sportmanagement // Die Vereinssatzung: Gewusst wie" in der neuen Ausgabe "Wir im Sport"!


Bild: Brian Storm

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Zeichnung von Brian Storm