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Förderprogramm 1000x1000 - Anerkennung für den Sportverein

2 Mio. Euro für das Landesprogramm im Jahr 2023

Antragsberechtigt sind Sportvereine, die als gemeinnützig anerkannt und Mitglied in einem dem Landessportbund NRW angeschlossenen Fachverband sowie dem zuständigen Stadt- bzw. Kreissportbund (Doppelmitgliedschaft) sind.

Förderfähig sind Maßnahmen der Sportvereine, die im Zeitraum 01.01.2023 - 31.12.2023 durchgeführt werden bzw. wurden und sich einem der insgesamt acht Förderschwerpunkte zuordnen lassen.

Förderschwerpunkte & -richtlinien

Eine Antragstellung ist grundsätzlich bis zum 30.05.2023 möglich

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