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ABC DES SPONSORINGS

Hier finden Sie die wichtigsten Begriffe von A-Z zum Thema Sponsoring im Sportverein.

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Name des Begriffes: Cateringrechte
Beschreibungen des Begriffes:

Das Recht, als Sponsor die Lieferung und Versorgung bzw. Bewirtschaftung mit Getränken und Essen zu übernehmen, bezeichnet man als Cateringrecht.

Das Recht, als Sponsor die Lieferung und Versorgung bzw. Bewirtschaftung mit Getränken und Essen zu übernehmen, bezeichnet man als Cateringrecht.

Die Vergabe von Cateringrechten ist ein möglicher Vermarktungsbaustein bei Sportveranstaltungen. Cateringrechte können auch bei der Vermarktung von Stadien, Hallen und sonstigen Vereinsimmobilien (Vereinsheim, Vereinsgastronomie) vergeben werden.

Catering-Rechte umfassen z.B.:

  • die exklusive Bewirtschaftung der VIP-Bereiche, des Presseraums sowie des Umlaufs  in der Sporthalle
  • die exklusive Bewirtschaftung des Vereinsrestaurants
  • die exklusive Lieferung und Versorgung der Teilnehmer*innen, Besucher*innen und ehrenamtlichen Helfer*innen einer Sportveranstaltung von bzw. mit Speisen und Getränken 

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Wann ist man Sponsor und wann Mäzen? Sponsoring,Spendenwesen und Mäzenatentum. Was sind die Unterschiede?

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