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ABC DES SPONSORINGS

Hier finden Sie die wichtigsten Begriffe von A-Z zum Thema Sponsoring im Sportverein.

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Name des Begriffes: Juristische Trends
Beschreibungen des Begriffes:

Sponsoring bewegt sich nicht im rechtsfreien Raum. Auch beim Sponsoring müssen z.B. staatliche Gesetze, Regelungen zum Sponsoring im Rundfunkstaatsvertrag oder die Regeln der Sportfachverbände berücksichtigt werden.

Sponsoring bewegt sich nicht im rechtsfreien Raum. Auch beim Sponsoring müssen z.B. staatliche Gesetze, Regelungen zum Sponsoring im Rundfunkstaatsvertrag oder die Regeln der Sportfachverbände  berücksichtigt werden. Sportvereine müssen sich daher auch beim Sponsoring über Veränderungen bei Gesetzen, Verordnungen, Regelungen (= juristische Trends) regelmäßig informieren und diesen juristischen Trends Rechnung tragen.

Beispiele für Gesetze/Regelungen mit Auswirkungen auf das Sponsoring im Sportverein:

  • Durchführungsbestimmungen Trikotwerbung Fußball und Leichtathletik-Verband Westfalen 
  • Staatvertrag für Rundfunk und Telemedien (Rundfunkstaatsvertrag) 
  • Bürgerliches Gesetzbuch (z.B. § 12 Recht am eigenen Bild/Persönlichkeitsrechte)
  • Warenzeichengesetz (Schutz der Logo-Nutzung)  
  • Werberichtlinien des Deutschen Handball-Bundes

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