Ein Promotionvertrag (auch: Ausrüstervertrag) kann zwischen einem Sportverein, Sportler bzw. Sportveranstalter und einem Sponsor geschlossen werden. Er regelt, welche Leistungen und Gegenleistungen die beiden Vertragsparteien im Austausch zu erbringen haben.
Die Leistungen des Sponsors umfassen üblicherweise Sachleistungen, wie die Bereitstellung von Sportbekleidung (Wettkampf- und Trainingsbekleidung oder Textilien für die Ausstattung der ehrenamtlichen Helfer), zum Teil aber auch Geldleistungen.
Im Gegenzug verpflichtet sich der Vertragspartner, ausschließlich die vom Ausrüster zur Verfügung gestellten Ausrüstungsgegenstände im Trainings- und Wettkampfbetrieb sowie bei sonstigen öffentlichen Auftritten (z.B. Pressekonferenzen, Fernsehauftritte, Fotos, Interviews) zu tragen. Darüber hinaus ist es üblich, dass der Vertragspartner (Sportler oder Repräsentanten des Veranstalters bzw. Sportvereins) dem Sponsor für Werbe- und Promotioneinsätze zur Verfügung (z.B. Autogrammstunden, Werbeaufnahmen oder PR-Events) steht.