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ABC DES SPONSORINGS

Hier finden Sie die wichtigsten Begriffe von A-Z zum Thema Sponsoring im Sportverein.

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Name des Begriffes: Reminder bei Hörfunkspots
Beschreibungen des Begriffes:

Hörfunkspots können zur Bewerbung einer vom Sportverein organisierten Veranstaltung eingesetzt werden.

Hörfunkspots können zur Bewerbung einer vom Sportverein organisierten Veranstaltung eingesetzt werden. Man kann dabei einen Hauptspot (Länge: ca. 20 – 30 Sek.) mit einem Reminder verknüpfen. Der Reminder ist üblicherweise 10-15 Sek. lang. Er wird i.d.R. nach dem Hauptspot und einem danach geschalteten Fremdspot abgespielt. Im Reminder wird die Kernaussage des Hauptspots wiederholt. Außerdem können dort die  Sponsoren der Vereinsveranstaltung eingebunden werden.

Folgende Formulierungen im Reminder sind denkbar:

  • „Der xy-CUP – mit freundlicher Unterstützung von Unternehmen a, b und c“
  • „Der xy-CUP wird präsentiert von Unternehmen xy“.

Die Nennung von Sponsoren im Reminder können Sportvereine zum Bestandteil ihres Sponsoringangebotes machen. 
Im Reminder sollten max. drei Sponsoren genannt werden. Je weniger Sponsoren im Reminder genannt werden, umso größer ist die Erinnerungswirkung beim Zuhörer

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