Das Spendenwesen ist eine Art Weiterentwicklung des Mäzenatentums. Hierdurch finanzieren sich mildtätige, kirchliche und gemeinnützige Organisationen, wie Sportvereine.
Spenden zur Förderung steuerbegünstigter Zwecke im Sinne der §§ 52 bis 54 der Abgabenordnung (man unterscheidet gemeinnützige, mildtätige und kirchliche Zwecke) können insgesamt bis zu 20 Prozent des Gesamtbetrags der Einkünfte oder 4 Promille der Summe der gesamten Umsätze und der im Kalenderjahr aufgewendeten Löhne und Gehälter als Sonderausgaben abgezogen werden (§ 10b I 1 + 2 Einkommensteuergesetz).
Durch eine Spende wird gesellschaftliche Verantwortung dokumentiert.
Bei einer Spende gibt es für den Geförderten keine Verpflichtung zu einer Gegenleistung.