Die Vertragsinhalte eines Sponsoringvertrages sind zwischen Sponsor und Gesponsertem (z.B. Sportverein) individuell gestaltbar.
Einschränkungen können sich aus den Regelwerken der Sportverbände oder durch allgemein gültige Gesetze bzw. Spezialgesetze ergeben, wie z.B.:
- Bürgerliches Gesetzbuch (z.B. darf ein Vertrag nach § 138 BGB nicht gegen die guten Sitten verstoßen)
- Warenzeichengesetz (Schutz von Logonutzungen)
- Besondere Gesetze (allgemein gültige Werbeverbote und -beschränkungen für bestimmte Produkte; z.B. Tabakwerbeverbot; Werbeverbot für Arzneimittel)
- Patentrecht (bei der Vergabe von Lizenzen)
Praxisbeispiele für Werberichtlinien von Sportverbänden:
- Deutscher Eishockey-Bund
- Deutsche Basketball-Bundesliga
- Deutscher Eisstock-Verband