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ABC DES SPONSORINGS

Hier finden Sie die wichtigsten Begriffe von A-Z zum Thema Sponsoring im Sportverein.

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Name des Begriffes: Verwertungsrechte
Beschreibungen des Begriffes:

Als Verwertungsrechte bezeichnet man alle Rechte eines Sportvereins, die zur Generierung von Einnahmen vermarktet werden können.

Als Verwertungsrechte bezeichnet man alle Rechte eines Sportvereins, die zur Generierung von Einnahmen vermarktet werden können. Hierzu zählen:

  • einzelne Werberechte
  • Sponsoringpakete, die umfassende Werberechte und weitere kommunikative Rechte einschließen
  • audio-visuelle Übertragungsrechte (TV, Internet, Mobiltelefonie).

Die Verwertung/Vermarktung dieser Rechte kann ein Sportverein selber übernehmen oder in die Hände einer darauf spezialisierten Vermarktungsagentur legen.

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Wann ist man Sponsor und wann Mäzen? Sponsoring,Spendenwesen und Mäzenatentum. Was sind die Unterschiede?

Der zukunftsfähige Sportverein kommt am Thema Marketing nicht vorbei. Gutes Marketing ist unerlässlich.

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