Betriebsführung
Grundsätze Sportstättenleitung
Wesentliche Kriterien für die erfolgreiche Leitung einer Sportstätte sind die durch die Nutzer wahrgenommene Qualität des Personals, der organisatorischen Abläufen und des Ambientes. Die Sportstättenleitung muss für folgende Zielgruppen Sicherheit im weitesten Sinne sowie darüber hinaus eine möglichst gefestigte positive Grundhaltung zu der Anlage gewährleisten:
- Besucher, Nutzer, Kunden
- Mitarbeiter, Personal
- Entscheider, Gremien der betreibenden Organisation
- Umfeld (Nachbarschaft, Medien, Institutionen, usw.)
Die zu entwickelnden und in der täglichen Praxis anzuwendenden Grundsätze sollten folgende Bereiche abdecken bzw. auf ihnen basieren:
- Selbstverständnis (der betreibenden Organisation)
- Marketing (insb. Kundenorientierung)
- Rechtliche Notwendigkeiten (Steuern, Versicherung, Haftung, etc.)
- Wirtschaftlichkeit
Grundsätzlich ist die Sportstättenleitung nicht unabhängig von den Zielen des Betreibers, also z.B. des Sportvereins, zu betrachten. Sie muss vielmehr die - optimalerweise aus einem Leitbild entwickelten - Ziele konkretisieren und als Basis ihrer Grundsätze beachten. Hier einige mögliche Formulierungen:
Unsere BESUCHER sollen sich wohlfühlen, deshalb
- nehmen wir uns Zeit für sie
- sorgen wir für Sauberkeit und Hygiene
- nehmen wir ihre Anregungen ernst und binden sie in Entscheidungsprozesse ein
- sorgen wir für Transparenz und Berechenbarkeit in den Betriebsabläufen
- achten wir auf die Einhaltung der Nutzungsbestimmungen
- sorgen wir für eine angenehme, freundliche Atmosphäre
- sorgen wir für einwandfreie Funktionstüchtigkeit aller Geräte und Betriebsvorrichtungen
- beseitigen bzw. melden wir umgehend erkannte Gefahrenquellen
- stellen wir die schnelle und optimale Versorgung bei Verletzungen sicher
- sorgen wir für möglichst individuelle und gleichberechtigte Betreuung
- stellen wir eine transparente und nachvollziehbare Belegung sicher
Unsere MITARBEITER sollen sich wohlfühlen, deshalb
- sorgen wir regelmäßig für offenen Erfahrungsaustausch
- sorgen wir für sachgerechte Qualifikation und Weiterbildung
- stellen wir eine adäquate Einweisung in Technik, Sicherheitsvorschriften und Notfallpläne sicher
- sorgen wir für eine ausreichende Ortskenntnis (Sportstätte und Umgebung)
- fördern wir Einblicke in und Verständnis für die einzelnen Einsatzbereiche (z.B. Technik, Reinigung, Sportbetrieb, Verwaltung, Führung, etc.)
Unsere GESAMTE ORGANISATION (z.B. Hauptverein) soll sich mit der Sportstätte identifizieren, deshalb
- orientieren wir uns an ihrem Selbstverständnis
- sorgen wir für Transparenz in der Betriebsführung
- sorgen wir für sachgerechte Versicherungen
- stellen wir die Einhaltung rechtlicher Vorschriften sicher
- stellen wir einen wirtschaftlichen Ressourceneinsatz sicher
- sind wir jederzeit ansprechbar
- ist die Sportstätte für festgelegte Vertreter der Organisation jederzeit frei zugänglich
Unser UMFELD soll ein positives Bild von der Sportstätte haben, deshalb
- pflegen wir ein gutes Verhältnis zur unmittelbaren Nachbarschaft
- stellen wir die Einhaltung von Nutzungs- und Ruhezeiten sicher
- sensibilisieren wir unsere Nutzer für adäquates Verhalten in/auf bzw. im Umfeld der Sportstätte
- informieren wir gezielt über Einschränkungen bei größeren Veranstaltungen in/auf der Sportstätte
- stellen wir ausreichend Infrastruktur zur Verfügung (Parkplätze, WC,...)
- sorgen wir auch außen für ein attraktives Erscheinungsbild der Sportstätte
- geben wir Möglichkeit für Außenstehende, die Sportstätte zu besichtigen
Die Aufstellung der Leitlinien sollte sich neben dem organisationsinternen Leitbild an den Grundlagen der Nachhaltigkeit im sozialen, ökologischen und ökonomischen Bereich (=> Agenda 21) sowie an denen des Gender Mainstreaming orientieren.
Neben der Entwicklung von diesen Leitlinien ist insbesondere darauf zu achten, dass sie konsequent angewendet werden. Hierzu ist es notwendig, die Mitarbeiter regelmäßig entsprechend zu schulen. Wichtig wird sein, dass die Grundsätze nicht nur bekannt, sondern in der praktischen Tätigkeit auch umgesetzt werden. Dazu ist es notwendig, dass die Mitarbeiter die Leitlinien aus Überzeugung motiviert anwenden. Auch eine regelmäßige Diskussion bzw. Überarbeitung/Anpassung einzelner Grundsätze wird notwendig sein.