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Barrierefreiheit

Am 28. Juni 2025 tritt das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz in Kraft. Jetzt prüfen ob dein Verein betroffen ist.

Wieso ist der Abbau von digitalen Barrieren wichtig?

Der Inhalt des Webauftritts sollte von möglichst vielen Menschen verstanden werden. In einer alternden und vielfältigeren Gesellschaft ist es eine wichtige Grundlage, um erfolgreich zu kommunizieren. Dafür benötigt es neben redaktionellen To-dos auch ein gutes Bedienkonzept. Eine schlüssige Nutzerführung und einfache Bedienbarkeit machen Inhalte für alle Nutzer zugänglich und erleichtern die Navigation. Zudem werden barrierearme Websites von Suchmaschinen besser bewertet, sind leichter auffindbar und erzielen bessere Positionen in den Suchergebnissen.

Barriereabbau überschneidet sich auch mit anderen Themen wie responsivem Design, SEO, Usability und Geräteunabhängigkeit.

Seien Sie ein Vorbild und ermöglichen Sie digitale Teilhabe!

Was ist das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz?

Das BFSG setzt die Europäische Richtlinie über die Barrierefreiheitsanforderungen für Produkte und Dienstleistungen in Deutschland um. Das Gesetz fördert die gleichberechtigte Teilhabe von Menschen mit Behinderungen, Einschränkungen und älteren Menschen. Dazu sollen Produkte und Dienstleistungen barrierefrei gestaltet werden, damit sie für alle Menschen zugänglich und nutzbar sind. Bei Verstößen gegen das BFSG können Bußgelder verhängt werden.

Was bedeutet das für Vereine und Verbände im Sport?

Das BFSG kann im Sport vor allem Vereine und Verbände betreffen, die z.B. einen Online-Verkauf von Produkten anbieten (beispielsweise Tickets, Ausrüstungsmaterial, Fanartikel) oder Dienstleistungen erbringen (beispielsweise Online-Buchung und Anmeldung zahlungspflichtiger Kurse, Kontaktformular, Terminbuchungstools)

Wer ist vom BFSG ausgenommen?

Kleinstunternehmen, die weniger als zehn Personen beschäftigen und maximal 2 Millionen Euro Jahresumsatz haben, die Dienstleistungen anbieten, sind vom Gesetz ausgenommen. Kleinstunternehmen, die Produkte in Umlauf bringen, fallen jedoch unter das BFSG.

Weitere Details zum Barrierefreiheitsstärkungsgesetz

Häufige Fragen zum Barrierefreiheitsstärkungsgesetz

Digitale Barrierefreiheit - LSB Niedersachsen stellt Barrierefreiheitstool kostenfrei zur Verfügung

In unserer Gesellschaft ist es entscheidend, dass alle Menschen gleichberechtigt teilhaben können – sowohl im täglichen Leben als auch im Sport. Barrierefreie Websites spielen eine zentrale Rolle dabei, diese Teilhabe zu ermöglichen, da sie den Zugang zu Informationen und Angeboten erleichtern. Auch im Sport ist die digitale Barrierefreiheit wichtig, um allen Menschen die Möglichkeit zu geben, sich über Veranstaltungen und (Bildungs-) Angebote zu informieren, anzumelden oder teilzunehmen.

Wie bekommen wir das neue Tool?

  1. Zugang zur Installations-Seite von Eye-Able (Link & Passwort sind identisch zu den vorherigen Tools). Bei erstmaliger Nutzung von Eye-Able erhalten Interessierte den Zugangslink und das notwendige Passwort über eine Mail an: inklusion@lsb-niedersachsen.de.
     
  2. Die erforderlichen Kontaktdaten angeben - es wird ein eigener Account erstellt.
     
  3. Wenn noch nicht vorhanden: Erstellung der Lizenzen der Eye-Able Assistenzsoftware, des Übersetzers für Einfache Sprache und des Übersetzers in andere Sprachen (Translator).

Wenn bereits Eye-Able-Tools genutzt werden, kann über eine Mail an support@eye-able.com eine Verknüpfung des Accounts mit den bereits bestehenden Lizenzen erfolgen.

Wir freuen uns über alle, die mit der Installation der Eye-Able-Tools einen positiven Beitrag zur Schaffung einer vielfältigen Gesellschaft leisten.

Ansprechpartnerinnen:

Anke Günster, aguenster@lsb-niedersachsen.de

Maria Buschermöhle, mbuschermoehle@lsb-niedersachsen.de

Nützliche Hinweise 

Redaktionelle/Textliche To-Dos

  • Schreiben Sie kurze Texte.
  • Stellen Sie Texte in Leichter Sprache zur Verfügung.
  • Vermeiden Sie komplexe Sätze.
  • Erklären Sie Fachtermini.
  • Hinterlegen Sie Abkürzungen in einer Datenbank oder erklären Sie diese im Text.
  • Texte werden linksbündig und im Flattersatz formatiert. (Automatische) Silbentrennung und Blocksatz sind tabu.
  • Für Abstände zwischen Textbereichen die Formatierung „Abstandabsatz“ verwenden. Keine leere Absätze verwenden.
  • Für horizontale Abstände werden Tab-Stopps verwendet – keine Leerzeichen.
  • Downloadbare Dateien müssen entsprechend gekennzeichnet werden, sodass für die Nutzer*innen sofort erkennbar ist, um welchen Dateityp es sich handelt. (pdf, word, jpeg,…)
  • Texte sollten die Vier Merkmale der Verständlichkeit berücksichtigen.

Textalternativen für Grafiken

  • Bilder illustrieren und dekorieren Texte. Grafiken können Inhalte verständlicher und zugänglicher machen. Grundsätzlich benötigen alle Bilder eine knappe und objektive Beschreibung, die den Zweck einer Grafik angibt.
  • Der Alternativtext ist immer im Kontext der Grafik zu formulieren. Dabei ist es wichtig zu unterscheiden, ob es sich um eine illustrierende Grafik, eine informative Grafik, eine dekorative Grafik oder um ein aktives Element handelt.

Textalternativen für Videos

  • Videos sollten möglichst mit Untertitel versehen werden.
  • Eine zusätzliche Beschreibung/ Zusammenfassung des Videos in Textform gibt Aufschluss über den Inhalt.
  • Zudem stellt eine Transkription des Videos alle Informationen vollumfänglich zur Verfügung. (Videobearbeitungsprogramme wie Adobe Premiere Pro können automatisch Untertitel und Transkripte bereitstellen)
  • Zusätzlich sollte eine separate Audiospur zum Download bereitstehen.

Körperliche Reaktionen und Anfälle

  • Webseiten enthalten nichts, was öfter als dreimal in einem eine Sekunde dauernden Zeitraum blitzt.
  • Videos/ Animationen etc., welche für Benutzende potenziell gefährlich sein können, sollte am besten nicht eingebunden werden.
  • Gibt es keine passende Alternative muss zwingend ein Warnhinweis vermerkt werden.

Nutzerführung

Nutzen Sie strukturierende Elemente wie Überschriften <h1>, <h2> etc. Sie erlauben Screenreadern das hin und her springen zwischen Abschnitten.

Seitentitel

Der Titel einer Webseite spielt bei der Orientierung innerhalb eines Webauftritts eine wichtige Rolle. Vor allem das Thema bzw. der Zweck der Seite sollte im Titel beschrieben werden. Ein beschreibender Titel erlaubt es den Inhalt einer Seite besser inhaltlich und im Kontext einzuordnen. Der Seitentitel wird in viele Fällen ohne Kontext angezeigt. Es liegt also nahe, den Seitentitel bezogen auf den Inhalt zu formulieren und von generischen Titel abzusehen.

Sprechende Links

Verlinkungen in Texten müssen eindeutig bzw. sprechend formuliert sein, sodass sie auch außerhalb des Kontexts für sich stehen können. Wenn also im Text verlinkt wird, dann sollen die verlinkten Begriffe „für sich“ stehen. Beispielsweise ist in einem Satz „Das Grußwort des Präsidenten finden Sie auch in unserem Archiv.“ Der Satzteil „Grußwort des Präsidenten“ ist eindeutiger als „Archiv“.

Hervorhebungen

Hervorhebungen sind elementare Gestaltungsmöglichkeiten bei der Bereitstellung von Inhalten. Hervorhebungen von Links, Überschriften oder eines wichtigen Wortes im Text nur durch eine farbliche Markierung ist nicht zulässig. Farben können durch bestimmte Bildschirmeinstellungen verloren gehen. Die Hervorhebung muss durch ein zusätzliches Attribut etwa fett, kursiv oder durch ein Icon gekennzeichnet werden.

Abkürzungen und Akronyme

 Abkürzungen und Akronyme sollten immer erklärt werden.

Bedienbarkeit

Die Website muss auch für Nutzende ohne Maus über die Tastatur bedienbar sein. Ein sichtbarer Tastaturfokus muss gegeben sein. Tastaturfallen müssen ausgeschlossen werden.

Bei Tastaturbedienung: Durch drücken der Tabulator-Taste sollte sich oberhalb des Hauptmenüs ein weiteres Kontextmenü öffnen mit verschiedenen Sprungmarken (zum Hauptmenü, zum Inhalt, Direkt zur Navigation am Seitenende).

Änderung des Kontrasts

Texte und Bilder haben ein Kontrastverhältnis von mindestens 4,5:1.

Der Kontrast kann auf das Verhältnis von 7:1 erhöht werden

Veränderbare Textgröße

Texte sollte bis auf 200 % vergrößert werden können.

 

Zeilenabstand

Der Zeilenabstand innerhalb eines Abschnitts ist mindestens 1,5, der Abschnittsabstand mindestens 1,5-fach so groß wie der Zeilenabstand.