Betriebsprüfungen nehmen auch in den Vereinen zu. Ist eine Prüfung erst einmal angesagt, reicht oft die Zeit nicht mehr aus, sich mit den erforderlichen Themen zu befassen. Hier sind Fehler vorher zu vermeiden.
Autor*in: Hans-Joachim Baumgarten
In Fällen, in denen es für einen Geschäftsvorfall keinen Beleg gibt oder der Beleg verloren gegangen ist, muss ersatzweise ein so genannter Eigenbeleg erstellt werden. Vorausgesetzt, die Ausgaben sind im Interesse des Vereins notwendig gewesen und der Höhe nach glaubhaft.
Autor*in: Hans-Jochen Baumgarten
Vereine ermitteln ihr Jahresergebnis meist im System der einfachen Buchführung, es sei denn, dass Steuergesetze oder Finanzbehörden zur doppelten Buchführung auffordern.
Autor*in: Hans-Joachim Baumgarten
Kleinere Vereine, die nicht buchführungspflichtig sind, müssen dennoch ihre baren und unbaren Geschäftsvorgänge aufzeichnen. Vorübergehend kann dies mit einem Tabellenkalkulationsprogramm erledigt werden, aber…
Autor*in: Hans-Joachim Baumgarten
Vorgaben für die ordnungsgemäße Buchführung gelten natürlich auch für Vereine. Das Nutzen eines Sonderkontenrahmens für gemeinnützige Vereine (der SKR 49) mit vielen Auswertungsmöglichkeiten erfordern die geschickte Auswahl eines Buchhaltungsprogramms.
Autor*in: Hans-Joachim Baumgarten
Bei der Stapelbuchungen werden zunächst zusammengehörende Belege erfasst, zwischengespeichert und noch gebucht. Bei der Dialogbuchung erfolgt die Übernahme für einzelne Geschäftsvorfälle unmittelbar nach der Dateneingabe.
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