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Autor*in: Hans-Joachim Baumgarten...

Gemeinnützige Vereine sind Körperschaften. Die Gemeinnützigkeit ist in der Abgabenordnung (AO) geregelt und ist Voraussetzung für zahlreiche steuerliche Vergünstigungen. Sie berechtigt unter bestimmten Voraussetzungen zum Empfang steuerbegünstigter Spenden.


Autor*in: Hans-Joachim Baumgarten...

Der eingetragene Verein erhält seine Rechtsfähigkeit durch die Eintragung in das Vereinsregister und führt mit der Eintragung den Zusatz "e.V." als eingetragener Verein. Um im Vereinsregister stehen zu dürfen, benötigt der Verein zum Zeitpunkt der Eintragung sieben Gründungsmitglieder.


Autor*in: Hans-Joachim Baumgarten...

Ein Verein wird als gemeinnützig anerkannt, wenn er nach der Satzung und nach seiner tatsächlichen Geschäftsführung steuerbegünstigte Zwecke im Sinne der §§ 51 bis 68 AO fördert. Bei Sportvereinen wird als gemeinnütziger Zweck nur die Förderung des Amateursports anerkannt. Die Förderung des bezahlten Sports ist kein gemeinnütziger Zweck.


Autor*in: Hans-Jochen Baumgarten...

Steuervergünstigungen für Vereine sind in der Abgabenordnung (AO) geregelt. Vereine, die gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Zwecke verfolgen, räumt der Gesetzgeber erhebliche Steuervergünstigungen ein. Er gewährt ihnen eine weitgehende Steuerfreiheit bei der Körperschaftsteuer und Gewerbesteuer sowie eine Ermäßigung bei der Umsatzsteuer.


Autor*in: Hans-Joachim Baumgarten...

Eine Förderung der Allgemeinheit ist anzunehmen, wenn seine Tätigkeit darauf gerichtet ist, die Allgemeinheit auf materiellem, geistigem oder sittlichem Gebiet selbstlos zu fördern. Eine Förderung der Allgemeinheit ist nicht gegeben, wenn der Kreis der Personen, dem die Förderung zugutekommt, fest abgeschlossen ist.

 


Autor*in: Hans-Joachim Baumgarten...

Selbstlosigkeit setzt u.a. voraus, dass die Mittel der Körperschaft nur für die satzungsmäßigen Zwecke, d.h. für die in der Satzung festgelegten gemeinnützigen Zwecke verwendet werden.


Autor*in: Hans-Jochen Baumgarten...

Verluste im steuerpflichtigen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb mit Überschüssen aus dem ideellen satzungsgemäßen Bereich ausgleichen, könnte dazu führen, dass dem Verein die Vorteile der Gemeinnützigkeit versagt werden. Hier ist sofortiger Handlungsbedarf des Vorstandes gefordert!


Autor*in: Hans-Joachim Baumgarten...

Die steuerbegünstigten Körperschaft muss vereinnahmte Mittel laufend (zeitnah) für satzungsmäßige Zwecke verwenden. In bestimmten Fällen lässt das Gesetz Ausnahmen von der zeitnahen Mittelverwendung


Autor*in: Hans-Joachim Baumgarten...

Ein Verstoß gegen das Gebot der zeitnahen Mittelverwendung kann grundsätzlich dazu führen, dass Ihrem Verein die Gemeinnützigkeit entzogen wird, wenn Mittel für nicht begünstigte Zwecke fehlverwendet werden.


VIBSS-Infopapier zum Downloaden!