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Die Sportselbstverwaltung

Strukturbesonderheiten der Sportvereine

  1. Freiwillige Mitgliedschaft
    Die Mitgliedschaft in einem Verein wird nicht durch Geburt oder politische, rechtliche, wirtschaftliche, religiöse oder soziale Zwänge begründet. Eintritt und Austritt sind unabhängige Entscheidungen für oder gegen das Leistungsangebot des Vereins und prinzipiell jederzeit möglich. Das Mitglied kann sich für einen Verein entscheiden, wenn das Sportangebot seinen Interessen und Möglichkeiten entspricht und austreten, wenn seine Erwartungen nicht erfüllt sind. Die Freiwilligkeit der Mitgliedschaft bedeutet aber nicht, dass keine Pflichten für das Vereinsmitglied entstehen. Zur Mitgliedschaft gehört z.B. die Zahlung von Mitgliedsbeiträgen und evtl. darüber hinaus die Bereitstellung anderer Ressourcen (z.B. Mitarbeit).
  2. Orientierung an den Interessen der Mitglieder
    Interessenorientierung bedeutet, dass Mitgliedschaft begründet wird und die Mitglieder dem Verein Beiträge zur Verfügung stellen, solange der Verein ein den Interessen seiner Mitglieder entsprechendes Leistungsangebot macht. Das Leistungsangebot ist Grundlage der Mitgliedschaftsmotivation. Ziel der Organisation und Motivation der Mitglieder ist nicht - wie in Betrieben oder Behörden - voneinander getrennt. Im Verein setzen die Mitglieder die Ziele.
  3. Unabhängigkeit von Dritten
    Unabhängigkeit von Dritten bedeutet, dass der Verein seine Ziele eigenverantwortlich verfolgt, also im Prinzip durch die finanziellen und sonstigen Leistungen der Mitglieder selbst getragen wird. Erst darauf begründet sich seine Autonomie, aber daraus ergeben sich auch die Grenzen seiner Leistungsfähigkeit. Dieses Merkmal verweist auf die spezifische ökonomische Verfassung des Vereins. Die Mitglieder bringen Ressourcen - im Wesentlichen Zeit in Form ehrenamtlicher Mitarbeit oder Geld in Form von Mitgliedsbeiträgen, Spenden etc. - in einen Pool ein. Sie erhalten dafür ein Mitbestimmungsrecht über die Verwendung dieses Ressourcenpools und das Recht an den Leistungen des Vereins teilzuhaben. Ökonomisch basiert der Verein also nicht wie der Betrieb im Verhältnis zu seinen Kunden auf bilateralen Tauschbeziehungen sondern leistet einen Gesellschaftsvertrag.
  4. Ehrenamtliche Mitarbeit oder Freiwilligenarbeit
    Unter ehrenamtlicher Mitarbeit wird eine freiwillige unentgeltliche Stellung von Leistungen für und in freiwilligen Vereinigungen verstanden. Freiwillig bedeutet, dass die Mitarbeit in das Belieben des Einzelnen gestellt ist so, dass sich das Motivations- und Einbindungsproblem stellt. Unentgeltlich bedeutet, dass in der Regel keine vertraglich vereinbarten monitären Gegenleistungen gezahlt werden, nicht jedoch, dass die Mitarbeit für den Verein kostenlos ist. Aufwandsentschädigungen sind durchaus möglich. Im Verein stellt die ehrenamtliche Mitarbeit die entscheidende Ressource dar.
  5. Demokratische Entscheidungsstruktur
    Demokratische Entscheidung bedeutet innerhalb einer Organisation die Meinungsbildung nach den Grundsätzen der Gleichheit, Gerechtigkeit und Freiheit. Nach der Satzung bestimmen die Mitglieder - direkt oder indirekt - gleichberechtigt was in ihrer Vereinigung geschehen soll.

Informationen zum Mitnehmen

Hier finden Sie Broschüren, Infopapiere und andere Informationen.

Wie funktioniert die Sportförderung in Deutschland?

Eine kleine Link-Übersicht für Sportinteressierte