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Objektorientierte Gefährdungsermittlung

Detaillierte Untersuchung eines Teils des Arbeitssystems im Verein

Im Vergleich zur Begehung ist die objektorientierte Gefährdungsermittlung eine detailliertere Analyse eines speziellen Teilbereichs innerhalb des Vereins. Hier ist der Fokus, ein definiertes Element des Arbeitssystems im Verein spezieller auf Gefährdungen zu untersuchen. So können beispielsweise Arbeitsplätze, Sport- und Arbeitsstätten sowie die Handhabung von Sport- und Arbeitsgeräten Untersuchungsgegenstände einer objektorientierten Gefährdungsermittlung sein. Oftmals folgt eine objektorientierte Gefährdungsermittlung im Nachgang zu einer Begehung, wenn Sicherheitsdefizite in einem Teilbereich des Vereins aufgefallen sind.

Die Verantwortung für die Durchführung liegt beim Unternehmer, also beim Vereinsvorstand gemäß BGB § 26. Er kann sich aber unterstützen lassen z.B. von der Fachkraft für Arbeitssicherheit und dem/der Betriebsarzt/-ärztin. Auch die Beschäftigten, welche in dem zu analysierenden Teil des Vereins tätig sind, sollten bei dieser Analyse einbezogen werden.

Mit Hilfe dieser systematischen Analyse werden Gefährdungen mit den entsprechenden Gefahrenquellen aufgedeckt und deren Ursachen erkannt. Die Dokumentation aller Ergebnisse ist in Form einer ausgefüllten Checkliste oder eines Protokolls als Bericht zu verfassen. Im Anschluss an die Ermittlung der Gefährdungen wird die Beurteilung dieser vorgenommen und festgestellt, ob Handlungsbedarf besteht. Anhand der Dokumentation, auf der die festgestellten Mängel zur Beseitigung festgehalten werden, werden auch konkrete Verantwortlichkeiten zur Beseitigung der Mängel festgelegt und auch die Zeitpunkte, bis wann diese zu beseitigen sind, werden terminiert.