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Vertiefende spezielle Gefährdungsermittlung

Detaillierte Untersuchung einer speziellen Gefährdung im Verein

Die vertiefende spezielle Gefährdungsermittlung ist eine ins Detail gehende Analyse, bei der spezielle Messverfahren angewendet werden, die in der Regel von externen Fachleuten durchgeführt werden.

Sie werden immer dann durchgeführt, wenn bei allen anderen Arten der vorausschauenden Analyse Gefährdungen festgestellt wurden, die selber nicht weiter eingeschätzt werden können, weil im Verein die Expertise in Form von Fachwissen oder Messgeräten fehlt.

Neben dem Vorstand bzw. der Abteilungsleitung und auch den betroffenen Beschäftigten sollten die Fachkraft für Arbeitssicherheit und der Betriebsarzt/die Betriebsärztin diese Analyse begleiten. Zur Hilfe hinzugezogen werden für diese aufwändige Gefährdungsermittlung externe Fachkräfte, um detaillierte Ergebnisse für eine spezielle Gefährdung zu ermitteln. Mit Unterstützung von speziellen Messgeräten oder durch sachkundige Messverfahren können z.B. Gefährdungen durch Lärm, Emissionen oder Gefahrstoffe ermittelt und überprüft werden. Die gesetzlich festgelegten Grenzwerte müssen selbstverständlich eingehalten werden.

In Mehrzweckhallen, die nicht nur für Sport- und Bewegungsangebote genutzt werden, ist die Akustik oftmals grenzwertig. Auch Maschinen zur Pflege von Sporthallen oder –anlagen können akustische Grenzwerte überschreiten und ohne Maßnahmen auf Dauer Hörschäden hervorrufen. Emittierende Gefahrstoffe können zu Atembeschwerden führen. So sind Dämpfe von verarbeitetem Kleber in neu gestalteten Räumen oder Tonerpartikeln des neben dem Arbeitsplatz stehenden Druckers u. U. auf Dauer gesundheitsschädigend für die Atemwege. Auch Putz- und Reinigungsmittel gelten teilweise als Gefahrstoffe und können bei direktem Hautkontakt zu Hautreizungen führen.

Hinweise auf solche Gefährdungen ergeben sich durch vorausgehende Gefährdungsbeurteilungen oder Hinweise von Beschäftigten aus dem Verein.

Mit Hilfe dieser vertiefenden Analyse werden spezielle Gefährdungen mit den entsprechenden Gefahrenquellen aufgedeckt und deren Ursachen identifiziert. Die Dokumentation aller Ergebnisse ist in Form eines Protokolls zu verfassen. Anhand der Dokumentation, auf der die festgestellten Mängel zur Beseitigung festgehalten werden, werden auch konkrete Verantwortlichkeiten zur Beseitigung der Mängel festgelegt bzw. Schutzmaßnahmen definiert und auch die Zeitpunkte, bis wann diese umzusetzen sind.