Praxisbeispiele Sportanlagen
Finnenbahn im Sport- und Freizeitpark Hallbergmoos
Inhaltliche Konzeption der Sportanlage
In der Gemeinde Hallbergmoos, nahe am Münchener Flughafen, entsteht eine Sport- und Freizeitanlage auf einer ca. 16 ha großen Fläche. Die Sportanlage, die aus gedeckten und ungedeckten Sportanlagen sowie einem Park für Erholung, Spiel und Sport besteht, soll sowohl den Bedarf der Bürgerinnen und Bürger der Gemeinde Hallbergmoos als auch der Beschäftigten des angrenzenden Gewerbeparks abdecken.
Raum- und Flächenkonzept
In der Sport- und Freizeitanlage Hallbergmoos sind folgende Einrichtungen geplant:
- 3 Großspielfelder (mit einem Kunstrasenplatz)
- 2 Kleinspielfelder
- 10 Tennisaußenplätze
- Stockschießbahnen
- Hartplätze für unterschiedliche Nutzungen
- Landsee mit Wasserspielmöglichkeiten
- Wiesenflächen zum verweilen
- Gymnastikforum
- Schießsportanlagen
- Gastronomie
Die Finnenbahn wird in der Endausbaustufe ca. eine Länge von 1,5 Km haben. Sie ist so angelegt, dass sie die unterschiedlichen Bereiche des Sport- und Freizeitparks miteinander verbindet und viele verschiedene Lauferlebnisse vermittelt.
Städtebauliche Verortung
Der Sport- und Freizeitpark Hallbergmoos liegt im Westen der Gemeinde. Im Norden grenzt er an das Gewerbegebiet Hallbergmoos an.
Besonderheiten
Die Finnenbahn ist für alle Bürgerinnen und Bürger zugängig. Durch die Beleuchtung der Anlage ist eine ganzjährige Nutzung möglich. Parallel zur Finnenbahn ist ein öffentlicher Rad- und Wanderweg angelegt worden.
Betreiber und Eigentumsverhältnisse | |
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Betreiber- und Rechtsform | Die Gemeinde Hallbergmoos betreibt, bzw. pflegt die öffentlich zugängigen Teile des Sport- und Freizeitparks, so auch die Finnenbahn. |
Inbetriebnahme | 2004 |
Bauherr der Baumaßnahme | Gemeinde Hallbergmoos |
Sportstättenfinanzierung | |
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Investitionskosten | unbekannt |
Betriebskosten | unbekannt |
Personalausstattung | Pflegepersonal der Gemeinde |
Kontakt
Gemeinde Hallbergmoos
Herr Zimmermann
85399 Hallbergmoos
0811 5522-0
www.hallbergmoos.de
Flächen und Maße für Sportanlagen richten sich nach ihrer Zweckbestimmung.
Werbung, ein klassisches Instrument der Kommunikationspolitik, ist auch für Sportvereine und ihre Sportanlagen von großer Bedeutung.