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Strukturen des Spitzensports in Deutschland

Bundesstützpunkte (BSP)

Dabei werden Nachwuchssportlerinnen und -sportler des D/C-Kaders, bei denen die berechtigte Aussicht auf einen Aufstieg in eine höhere Leistungsklasse besteht, und Sportlerinnen und Sportler, die als Trainingspartner insbesondere bei Kampfsportarten unentbehrlich sind, bei der Anerkennung von Bundesstützpunkten berücksichtigt.

Bundesstützpunkte werden auf Antrag des jeweiligen Bundessportfachverbandes nach Entscheidung durch das Bundesministerium des Innern und Abstimmung mit dem DOSB vom Bundesverwaltungsamt unter Beteiligung des zuständigen Landesministeriums als Bundesstützpunkte oder Bundesstützpunkte-Nachwuchs anerkannt.

Eine Anerkennung soll nur dann und insoweit erfolgen, als
eine sportartspezifische Konzentration gegeben ist,
entsprechende Trainingsstätten vorhanden sind,
diese grundsätzlich in dem notwendigen Umfang unentgeltlich zur Verfügung stehen und
der betreffende Standort im Gesamtkonzept des betreffenden Bundessportfachverbandes eine hohe Priorität besitzt.

Organisatorisch verantwortlich für einen Bundesstützpunkt oder Bundesstützpunkt-Nachwuchs ist der zuständige Bundessportfachverband, in der Regel zusammen mit einem Sportverein oder Landessportfachverband.

Der Bundessportfachverband hat neben qualifizierten Trainerinnen und Trainern auch die Betreuung sicherzustellen; dabei kann er - soweit regional möglich - die Unterstützung eines Olympiastützpunktes beanspruchen.

Die Anerkennung eines Bundesstützpunktes oder Bundesstützpunktes-Nachwuchs erfolgt für vier Jahre.

Informationen zum Mitnehmen

Hier finden Sie Broschüren, Infopapiere und andere Informationen.

Wie funktioniert die Sportförderung in Deutschland?

Eine kleine Link-Übersicht für Sportinteressierte