Für ihre Präsenzen in sozialen Medien müssen Sportvereine im Rahmen ihrer inhaltlichen Verantwortlichkeit ein Impressum bereithalten.
Autor*in: Dirk Schröter
Wenn Sie als Sportverein auf Ihrer Internetseite Social Media-Plugins von Facebook, Twitter, Instagram & Co. einbinden, müssen Sie die Besucher Ihrer Homepage in einer Datenschutzerklärung darauf hinweisen.
Autor*in: Dirk Schröter
Was ist zu unternehmen, wenn Sie beim Anlegen einer Social Media-Präsenz feststellen, dass unter dem Vereinsnamen bereits ein Profil erstellt wurde?
Autor*in: Dirk Schröter
Bevor Sie als Verein Social Media-Präsenzen einrichten, machen Sie sich mit den Allgemeinen Geschäftsbedingungen und Datenschutzbestimmungen des Anbieters vertraut. Noch besser: Lassen Sie sich von einem Social Media-Experten individuell beraten.
Autor*in: Dirk Schröter
Fotos von natürlichen Personen, wie z.B. den Vereinsmitgliedern, dürfen auch in sozialen Medien nur nach vorheriger Einwilligung durch die Betroffenen veröffentlicht werden.
Autor*in: Dirk Schröter
Fotos sind grundsätzlich urheberrechtlich geschützt. Prüfen Sie stets, ob Ihnen für die von Ihnen verwendeten Fotos oder Videos die Verwendungsrechte eingeräumt wurden. Auch für veröffentlichte Texte kann Urheberschutz bestehen.
Autor*in: Dirk Schröter
Der Verein ist grundsätzlich für alle Inhalte auf seinen Social Media-Präsenzen verantwortlich. Dies gilt sowohl für eigene wie auch fremde Inhalte, die dort eingestellt sind. Und wie sieht es mit der Haftung aus?
Autor*in: Dirk Schröter
Ein Impressum gehört zu jeder Vereins-Homepage. Wenn Sie Social Media-Plugins auf der Homepage einbinden, müssen Sie darauf im Impressum hinweisen. Hier erfahren Sie, wie Sie ein Impressum generieren können.
Social Media Grundlagen - Fachbegriffe rund um Online Marketing