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Was ist der Vorstand?

Allgemeines zum Vorstand des Vereins

Jeder Verein muss einen Vorstand haben. 
Der Vorstand des Vereins ist nämlich ein notwendiges, vom Gesetz zwingend vorgeschriebenes Vereinsorgan, ohne das die juristische Person "Verein" nicht denkbar ist. Denn durch den Vorstand handelt der Verein und kann nach außen erkennbar am Rechtsverkehr teilnehmen. 
Dem Vorstand obliegt in der Regel die Vertretung des Vereins und die Geschäftsführung. Nach § 26 Abs. 2 Satz 1 2. Halbsatz BGB hat der Vorstand die Stellung eines gesetzlichen Vertreters. Dennoch kann man den Vorstand nicht als Vertreter im eigentlichen Sinn ansehen. Sein Handeln ist nämlich nicht Handeln für den Verein, sondern Handeln des Vereins, der über den Vorstand als sein Organ am Rechtsverkehr teilnimmt.

Weitere nützliche Informationen zum Thema Vorstand finden Sie unter folgenden Links:

Zusammensetzung des Vorstandes
Normales Wahlverfahren
Vorstandswahl Wahlausschuss
Besondere Wahlverfahren
Dauer der Vorstandsamtes
Rücktritt des Vorstandes
Abberufung des Vorstandes
Entgelt für die Vorstandsarbeit

Jeder Verein braucht einen Vorstand.

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